Dauer Kfz-Gutachten: Von der Begutachtung bis hin zur Fertigstellung

Ein Kfz-Gutachten kann in vielen Situationen hilfreich sein, sei es nach einem Unfall, zur Schadensbewertung oder zur Ermittlung des Fahrzeugwerts bei Kauf oder Verkauf oder aus Versicherungsgründen. Doch wie lange dauert ein solches Gutachten?

In diesem Artikel klären wir diese Frage sowie welche Schritte dabei durchlaufen werden und welche Faktoren die Bearbeitungszeit beeinflussen können. So erhalten Sie einen umfassenden Überblick darüber, was Sie bei der Beauftragung eines Kfz-Gutachtens erwarten können.

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Wie viel Zeit benötigt ein Kfz-Gutachten?

Die Bearbeitungszeit kann je nach Art und Umfang eines Kfz-Gutachtens unterschiedlich ausfallen. Dabei wird vom Kfz-Sachverständigen das Fahrzeug begutachtet, das Gutachten erstellt und eine entsprechende Berechnung der Schadenshöhe oder des Wertes durchgeführt.

Im Durchschnitt benötigt ein Kfz-Gutachter bzw. Kfz-Sachverständiger für ein Kfz-Gutachten dabei zwischen ein und vier Werktagen.

Bei komplexeren Schäden, oder wenn zusätzliche Informationen wie z.B. Reparaturkalkulationen eingeholt werden müssen oder der Hergang eines Unfalls rekonstruiert werden muss, kann die Bearbeitungszeit aber auch länger ausfallen.

Wann kann ich mit der Begutachtung rechnen?

Im Normalfall wird ein Fahrzeug nach der Beauftragung innerhalb von ein bis zwei Werktagen von einem Kfz-Sachverständigen begutachtet.

Um anschließend einen Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten (beides im Falle eines Unfallgutachtens), Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert (bei Wertgutachten) oder allgemeinen Wert (z. B. Oldtimer-Gutachten aus Versicherungszwecken) ermitteln zu können, werden die Bildaufnahmen ausgewertet, die Schadenshöhe anhand dieser berechnet und ein gutachterlicher Bericht erstellt.

Nach diesem Bearbeitungsprozess kann das fertige Kfz-Gutachten an den Unfallgeschädigten bzw. Käufer oder Verkäufer digital oder per Post übermittelt werden.

Die einzelnen Schritte eines Kfz-Gutachtens

Ein Kfz-Gutachten wird in verschiedenen Fällen benötigt und durchläuft einen strukturierten Prozess, der folgende Schritte umfasst:

  1. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung

Der erste Schritt besteht darin, einen Kfz-Sachverständigen zu kontaktieren und einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren. Dies kann über die Versicherung im Fall eines Unfalls oder meistens direkt privat erfolgen.

  1. Umfassende Fahrzeugbesichtigung

Am vereinbarten Termin erfolgt eine detaillierte Besichtigung des Fahrzeuges. Der Kfz-Sachverständige dokumentiert dabei alle sichtbaren Schäden präzise und erstellt eine umfassende Fotodokumentation. Dabei wird ebenfalls der allgemeine Zustand des Fahrzeugs sorgfältig bewertet.

  1. Erfassung aller relevanten Fahrzeugdaten

Im nächsten Schritt werden sämtliche relevanten Fahrzeugdaten wie Modell, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung und eventuell vorhandene Vorschäden erfasst und dokumentiert.

  1. Fundierte Schadensbewertung

Im Falle eines Unfallgutachtens analysiert der Kfz-Gutachter den Umfang der entstandenen Schäden und erstellt eine detaillierte Kalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten. Dabei wird auch geprüft, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

  1. Ermittlung der Wertminderung

Ein weiterer wichtiger Schritt eines Kfz-Gutachtens ist die Bestimmung der Wertminderung, die durch den Unfall oder Schaden am Fahrzeug entstanden ist.

  1. Bestimmung des Restwertes

Sollte eine Reparatur des Fahrzeugs nicht mehr möglich bzw. wirtschaftlich unrentabel sein, wird lediglich der Restwert des Fahrzeuges ermittelt. Dies erfolgt häufig durch die Einholung von Angeboten über spezialisierte Restwertbörsen oder Händler.

  1. Erstellung des Gutachtens

Alle erhobenen Daten und Bewertungen werden in einem formellen, schriftlichen Gutachten zusammengeführt. Dieses Dokument umfasst eine detaillierte Schadensbeschreibung, die Kalkulation der Reparaturkosten, die ermittelte Wertminderung sowie den Restwert des Fahrzeugs.

  1. Übermittlung des Gutachtens

Das fertige Kfz-Gutachten wird dem Auftraggeber in der Regel in schriftlicher Form digital oder per Post übermittelt und falls erforderlich direkt an die Versicherung weitergeleitet.

  1. Persönliche Beratung und Nachbesprechung

In der Regel ist abschließend der Kfz-Sachverständige für eine ausführliche Nachbesprechung für Sie da. In diesem Rahmen werden alle wichtigen Punkte des Kfz-Gutachtens erläutert und offene Fragen geklärt.

Unfallgutachten: Ab wann ist eine Schadensregulierung vollständig abgeschlossen?

Nachdem die Versicherung das eingereichte Kfz-Gutachten innerhalb einer Bearbeitungszeit von etwa vier bis sechs Wochen geprüft hat, äußert sie sich zur Höhe des festgestellten Schadens.

Sollte es hierbei Unklarheiten oder Zweifel hinsichtlich der Schadenshöhe bzw. Schadensursache geben, können zusätzliche Nachfragen oder weitere Untersuchungen erforderlich werden, wodurch sich die Bearbeitungszeit zusätzlich verlängert.

Sobald die Versicherung das Kfz-Gutachten anerkannt hat, wird die festgelegte Summe ausgezahlt. Der Unfallgeschädigte kann daraufhin entweder die Reparatur des Fahrzeugs in Auftrag geben oder die Schadenssumme abrechnen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.

Ein Kfz-Gutachten und die damit verbundene Schadensregulierung gelten dabei als vollständig abgeschlossen, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, sämtliche Zahlungen geleistet und alle Ansprüche beiderseits geklärt sind. Ab diesem Moment können keine weiteren Forderungen mehr geltend gemacht werden und der Schadensfall wird als endgültig abgewickelt angesehen.

Unterscheidung von Haftpflicht- und Kaskoschäden

Ein Kfz-Unfallgutachten ermöglicht in den meisten Fällen eine präzise Klärung der Schuldfrage, wodurch eine formale Differenzierung zwischen Haftpflicht- und Kaskoschäden vorgenommen werden kann.

Bei eigenem Verschulden trägt ausschließlich die Vollkaskoversicherung die Kosten für ein Kfz-Gutachten. Diese wird dann ihr Weisungsrecht nutzen, um die Höhe des Schadens selbst zu bestimmen.

  • Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn man selbst keine Schuld am Unfall trägt. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Schadensregulierung.

  • Kaskoschaden

Ein Kaskoschaden entsteht dagegen durch Eigenverschulden oder bei Schäden, die nicht durch Dritte verursacht wurden (z.B. Naturereignisse, Vandalismus). Hier tritt die eigene Kaskoversicherung ein, wobei zwischen Teilkasko und Vollkasko differenziert wird.

Wie lange dauert es, bis die gegnerische Versicherung den Geldbetrag ausbezahlt?

Die Auszahlung durch die gegnerische Versicherung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und Klärung der Haftungsfrage. Die Dauer hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab und kann im Einzelfall auch wesentlich länger dauern.

Was ist die vorübergehende Lösung, bis das Fahrzeug repariert wurde?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall besteht ein Anspruch auf einen Mietwagen (Nutzungsausfall) für die Dauer und bis zur Fertigstellung der Reparaturarbeiten am Unfallfahrzeug, dessen Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden.

Wird auf den Mietwagen verzichtet, erfolgt eine Auszahlung der Nutzungsausfallentschädigung in entsprechender Höhe.

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